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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2017, S. 162
BGBl. 2017 I S. 162 · 35.556 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.
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Zweite Verordnung
zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Vom 15. Februar 2017
Es verordnet auf Grund
– des § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 des
Passgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 Buch-
stabe c des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I
S. 1566) neu gefasst worden ist, das Bundesminis-
terium des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen
Amt,
– des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Passgesetzes, der
durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppel-
buchstabe aa des Gesetzes vom 20. Juli 2007
(BGBl. I S. 1566) geändert worden ist, in Verbindung
mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes
vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), sowie
– des § 99 Absatz 1 Nummer 13 und Nummer 13a
Satz 1 Buchstabe i des Aufenthaltsgesetzes, von
denen § 99 Absatz 1 Nummer 13 zuletzt durch Arti-
kel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610)
geändert und § 99 Absatz 1 Nummer 13a Satz 1
Buchstabe i durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a
Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 12. April
2011 (BGBl. I S. 610) neu gefasst worden ist, das
Bundesministerium des Innern:
Artikel 1
Änderung der
Passverordnung
Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I
S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung
vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. In § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a wird die
Angabe „59 Euro“ durch die Angabe „60 Euro“ er-
setzt.
2. Dem § 18 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 an-
gefügt:
„(3) Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passes
vor dem 1. März 2017 beim Passhersteller ein, kann
der Pass auf Grundlage der bis zum 28. Februar
2017 geltenden Fassung dieser Verordnung aus-
gestellt werden.“
3. Anlage 1 erhält die aus Nummer 1 des Anhangs 1
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
4. Anlage 1a erhält die aus Nummer 2 des Anhangs 1
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
5. Anlage 2 erhält die aus Nummer 3 des Anhangs 1
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
6. Anlage 4 erhält die aus Nummer 4 des Anhangs 1
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
7. Anlage 5 erhält die aus Nummer 5 des Anhangs 1
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
8. Anlage 11 erhält die aus Nummer 6 des Anhangs 1
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2
Änderung der
Aufenthaltsverordnung
Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004
(BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Ver-
ordnung vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3074)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie
folgt gefasst:
„§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von
Mustern“.
2. § 80 wird wie folgt gefasst:
„§ 80
Übergangsregelung
für die Verwendung von Mustern
Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passersatz-
papiers vor dem 1. März 2017 beim Dokumenten-
hersteller ein, kann das Passersatzpapier auf Grund-
lage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fas-
sung dieser Verordnung ausgestellt werden.“
3. Anlage D4c erhält die aus Nummer 1 des Anhangs 2
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
4. Anlage D7a erhält die aus Nummer 2 des Anhangs 2
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
5. Anlage D8a erhält die aus Nummer 3 des Anhangs 2
zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2017 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 15. Februar
2017
Der Bundesminister des Innern
Thomas de Maizière

Anhang 1 zu Artikel 1 Nummer 3 bis 8
Nummer 1
Anlage 1
Passmuster Reisepass (32 Seiten)
Reisepass (32 Seiten) Einband

Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite
Reisepass (32 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband
werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3 Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 10 und 11 Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 12 und 13

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 14 und 15
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 16 und 17

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 18 und 19 Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 20 und 21

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 22 und 23
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 24 und 25

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 26 und 27 Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 28 und 29

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 30 und 31
Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Nummer 2
Anlage 1a
Passmuster Reisepass (48 Seiten)
Reisepass (48 Seiten) Einband

Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite
Reisepass (48 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband
werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3 Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 10 und 11 Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 12 und 13

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 14 und 15
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 16 und 17

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 18 und 19 Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 20 und 21

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 22 und 23
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 24 und 25

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 26 und 27 Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 28 und 29

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 30 und 31
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 32 und 33

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 34 und 35 Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 36 und 37

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 38 und 39
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 40 und 41

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 42 und 43 Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 44 und 45

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 46 und 47
Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Nummer 3
Anlage 2
Passmuster Kinderreisepass
Kinderreisepass Einband
Kinderreisepass Vorsatz und Passbuchinnenseite 1

Die Seiten 1 bis 16 sowie der hintere Einband
werden am unteren Rand mit der Dokumentennummer perforiert.
Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 2 und 3
Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 4 und 5

Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 6 und 7
Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 8 und 9
Seiten 8 bis 15 gleichlautend.

Kinderreisepass Passbuchinnenseite 16 und Vorsatz

Kinderreisepass Aufkleber Personaldaten

Kinderreisepass Aufkleber Verlängerung/Änderung

Nummer 4
Anlage 4
Passmuster Dienstpass
Dienstpass Einband
Dienstpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Dienstpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband
werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Dienstpass Passbuchinnenseiten 2 und 3

Dienstpass Passbuchinnenseiten 4 und 5 Dienstpass Passbuchinnenseiten 6 und 7

Dienstpass Passbuchinnenseiten 8 und 9
Dienstpass Passbuchinnenseiten 10 und 11

Dienstpass Passbuchinnenseiten 12 und 13 Dienstpass Passbuchinnenseiten 14 und 15

Dienstpass Passbuchinnenseiten 16 und 17
Dienstpass Passbuchinnenseiten 18 und 19

Dienstpass Passbuchinnenseiten 20 und 21 Dienstpass Passbuchinnenseiten 22 und 23

Dienstpass Passbuchinnenseiten 24 und 25
Dienstpass Passbuchinnenseiten 26 und 27

Dienstpass Passbuchinnenseiten 28 und 29 Dienstpass Passbuchinnenseiten 30 und 31

Dienstpass Passbuchinnenseiten 32 und 33
Dienstpass Passbuchinnenseiten 34 und 35

Dienstpass Passbuchinnenseiten 36 und 37 Dienstpass Passbuchinnenseiten 38 und 39

Dienstpass Passbuchinnenseiten 40 und 41
Dienstpass Passbuchinnenseiten 42 und 43

Dienstpass Passbuchinnenseiten 44 und 45 Dienstpass Passbuchinnenseiten 46 und 47

Dienstpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Nummer 5
Anlage 5
Passmuster Diplomatenpass
Diplomatenpass Einband
Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Diplomatenpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1
Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband
werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 2 und 3

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 4 und 5 Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 8 und 9
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 10 und 11

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 12 und 13 Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 14 und 15

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 16 und 17
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 18 und 19

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 20 und 21 Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 22 und 23

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 24 und 25
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 26 und 27

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 28 und 29 Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 30 und 31

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 32 und 33
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 34 und 35

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 36 und 37 Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 38 und 39

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 40 und 41
Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 42 und 43

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 44 und 45 Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 46 und 47

Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Nummer 6
Anlage 11
Formale Anforderungen an die Einträge
in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes
Vorbemerkung:
1. Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nach-
stehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nach-
stehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den
Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomaten-
pass.
2. Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der
Kinderreisepässe, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomaten-
pässe und der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie der
Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung den Schriftfont „UnicodeDoc“.
Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831
geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu er-
füllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554
urkunden- und kopierecht ist.
3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richt-
linie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), ver-
öffentlichte Zeichensatz „String.Latin“ zu verwenden.
4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind
im Schriftfont OCR-B zu beschriften.
5. In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind
alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend
den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist.
6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nach-
stehenden Tabellen vorzunehmen:
a) Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt:
Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schrift-
größe 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in
Schriftgröße 2 einzutragen.
Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nach-
stehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht aus-
reichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt
vorzunehmen.
b) Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst-
und Diplomatenpass gilt:
Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vor-
gaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen.
Einträge im Datenfeld „Name“ sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden
Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sons-
tigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung
dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen,
sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzu-
nehmen.
Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.
Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Dienstort- und Dienst-
bezeichnung sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.
7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den
Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass:
Der Geburtsname ist in das Feld „Geburtsname“ einzutragen.
Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und
Diplomatenpass gilt:
Der Geburtsname ist im Feld „Name“ in einer eigenen Zeile einzutragen. Ihm ist die
Zeichenfolge „GEB.“ bzw. „geb.“ unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.
8. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese
im Datenfeld „Name“ eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktor-
grades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der
verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.

9. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomaten-
passes wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W,
X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet.
Beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen
Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben
Ziffern.
10. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35 x 45 mm vor-
zulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass, im
Diplomatenpass sowie im Kinderreisepass in den Abmessungen 32 x 41 mm ver-
kleinert darzustellen.
11. Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.
12. Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass, Kinderreisepass und vorläufigen
Reisepass lautet „DEUTSCH“.
Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen
Diplomatenpass gilt:
Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag „DEUTSCH“. In allen anderen
Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen)
vorzunehmen.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 21. Februar 2017 223
Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass
Datenfelder Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
Feld Nr. Feldbezeichnung Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 2,0 mm
ohne Typ 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen)
ohne Kode 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
ohne Pass-Nr. 9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 9 Zeichen)
1 [a] Name1 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen)
[a] Name2 [a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
[b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
[b] Geburtsname
(insgesamt 80 Zeichen)
2 Vornamen 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen)
3 Geburtstag 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
4 Geschlecht 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
5 Staatsangehörigkeit 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen)
6 Geburtsort 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 40 Zeichen)
7 Ausstellungsdatum 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
8 Gültig bis 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
9 Behörde 28 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 56 Zeichen)
11 Wohnort (Seite 1) 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
12 Größe (Seite 1) 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 3 Zeichen)
13 Augenfarbe (Seite 1) 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen)
14 Ordens- oder Künstlername 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(Seite 1) (insgesamt 35 Zeichen)
11 Dienstort und Dienstbezeichnung3 35 Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen
(Seite 1) (insgesamt 315 Zeichen)
ohne Passaktennummer4 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(Seite 1) (insgesamt 35 Zeichen)
1
Fall: Es gibt keinen Geburtsnamen.
2
Fall: Es gibt einen Geburtsnamen.
3
Gilt nur für amtliche Pässe.
4
Gilt nur für amtliche Pässe.
Schriftgröße 2
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 1,3 mm
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
[a] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
ODER
[a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 124 Zeichen)
Nicht zulässig
Nicht zulässig
35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig

224 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn
am 21. Februar 2017
Datenfelder Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
Schriftgröße 2
Feld Nr. Feldbezeichnung Schriftfont des Passherstellers Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 2,0 mm
ohne Behörde bzw. Ausstellungsort 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(Seite 2) (insgesamt 105 Zeichen)
ohne Datum (Seite 2) 18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 18 Zeichen)
Schriftgröße 1,3 mm
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Tabelle 2: Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass
Datenfelder Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
Feld Nr. Feldbezeichnung UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
ohne Typ 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen)
ohne Kode 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
ohne Pass-Nr. 9 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
1 Name 36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 72 Zeichen)
2 Vornamen 36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 36 Zeichen)
3 Staatsangehörigkeit 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen)
4 Geburtstag 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
5 Geschlecht 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
6 Geburtsort 23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 23 Zeichen)
7 Ausstellungsdatum 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
8 Gültig bis 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
9 Ausstellende Behörde 23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 46 Zeichen)
11 Wohnort 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen)
12 Größe5 6 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 6 Zeichen)
13 Augenfarbe 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen)
14 Ordens- oder Künstlername 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen)
ohne Ausstellende Behörde 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen)
ohne Ausgestellt (Ort) 25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 25 Zeichen)
ohne Datum 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
5
Größenangabe im Format „123 CM“.
Schriftgröße 2
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,0 mm
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 132 Zeichen)
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig
Nicht zulässig

Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes
Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Dienstortes
und der Dienstbezeichnung
Dienstort/Dienstbezeichnung
Seriennummer
und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen
(insgesamt 467 Zeichen)
9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)

Anhang 2 zu Artikel 2 Nummer 3 bis 5
Nummer 1
Anlage D4c
Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
– Einband –

– Vorsatz und Passkartentitelseite –
– Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 –
Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband
werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

– Passbuchinnenseiten 2 und 3 –
– Passbuchinnenseiten 4 und 5 –

– Passbuchinnenseiten 6 und 7 – – Passbuchinnenseiten 8 und 9 –

– Passbuchinnenseiten 10 und 11 –
– Passbuchinnenseiten 12 und 13 –

– Passbuchinnenseiten 14 und 15 – – Passbuchinnenseiten 16 und 17 –

– Passbuchinnenseiten 18 und 19 –
– Passbuchinnenseiten 20 und 21 –

– Passbuchinnenseiten 22 und 23 – – Passbuchinnenseiten 24 und 25 –

– Passbuchinnenseiten 26 und 27 –
– Passbuchinnenseiten 28 und 29 –

– Passbuchinnenseiten 30 und 31 – – Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes –

Nummer 2
Anlage D7a
Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
– Deckseiten –
– Vorsatz und Passkartentitelseite –

– Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 –
Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband
werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
– Passbuchinnenseiten 2 und 3 –

– Passbuchinnenseiten 4 und 5 –
– Passbuchinnenseiten 6 und 7 –

– Passbuchinnenseiten 8 und 9 – – Passbuchinnenseiten 10 und 11 –

– Passbuchinnenseiten 12 und 13 –
– Passbuchinnenseiten 14 und 15 –

– Passbuchinnenseiten 16 und 17 – – Passbuchinnenseiten 18 und 19 –

– Passbuchinnenseiten 20 und 21 –
– Passbuchinnenseiten 22 und 23 –

– Passbuchinnenseiten 24 und 25 – – Passbuchinnenseiten 26 und 27 –

– Passbuchinnenseiten 28 und 29 –
– Passbuchinnenseiten 30 und 31 –

– Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes –

Nummer 3
Anlage D8a
Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
– Einband –
– Vorsatz und Passkartentitelseite –

– Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 –
Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband
werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.
– Passbuchinnenseiten 2 und 3 –

– Passbuchinnenseiten 4 und 5 –
– Passbuchinnenseiten 6 und 7 –

– Passbuchinnenseiten 8 und 9 – – Passbuchinnenseiten 10 und 11 –

– Passbuchinnenseiten 12 und 13 –
– Passbuchinnenseiten 14 und 15 –

– Passbuchinnenseiten 16 und 17 – – Passbuchinnenseiten 18 und 19 –

– Passbuchinnenseiten 20 und 21 –
– Passbuchinnenseiten 22 und 23 –

– Passbuchinnenseiten 24 und 25 – – Passbuchinnenseiten 26 und 27 –

– Passbuchinnenseiten 28 und 29 –
– Passbuchinnenseiten 30 und 31 –

– Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes –
Herkunft dieses Textes
Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 2017 I S. 162. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).
Ableitung: issue-pdf-decol ·
Prüfwert des Textes 2d542bbcc3a2605d….