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Fachanwalt für Sozialrecht

Was das Gebiet umfasst

Das Sozialrecht regelt Leistungen und Pflichten der sozialen Sicherung. Dazu gehören die Versicherung gegen Krankheit, Unfall, Alter und Pflegebedarf. Dazu gehören auch Hilfen für Arbeitsuchende, für Menschen mit Behinderungen und für Familien. Fast alles steht im Sozialgesetzbuch (SGB), das aus zahlreichen Büchern besteht.

Zum allgemeinen Sozialrecht gehören die Regeln, die für alle Bücher gelten. Das sind der Allgemeine Teil (SGB I) und das Verfahren vor den Behörden (SGB X). Dazu kommt das gerichtliche Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Das besondere Sozialrecht umfasst die einzelnen Bereiche:

Typische Situationen

Menschen suchen einen Fachanwalt für Sozialrecht zum Beispiel in diesen Lagen:

  • Eine Krankenkasse oder ein Rentenversicherungsträger hat eine beantragte Leistung abgelehnt.
  • Jemand ist nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit auf Leistungen der Unfallversicherung angewiesen.
  • Eine Familie hat Fragen zu Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Jemand bezieht Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe und ist mit einem Bescheid nicht einverstanden.
  • Ein Mensch mit Behinderung möchte Leistungen zur Teilhabe beantragen, etwa Hilfen für Arbeit, Ausbildung oder Wohnen.
  • Eine Familie fragt nach Kindergeld, Elterngeld oder Wohngeld.
  • Ein Student oder Schüler hat Fragen zur Ausbildungsförderung.

Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.

Wie ein Anwalt den Titel erwirbt

Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Das Sozialrecht ist eine der vier Fachanwaltschaften, die dieses Gesetz selbst nennt. Die Einzelheiten regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Für das Sozialrecht gelten vor allem § 5 und § 11 FAO.

Ein Anwalt muss nachweisen:

  • Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
  • Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
  • Praxis: 60 Fälle aus mindestens drei der in § 11 Nummer 2 FAO genannten Bereiche des besonderen Sozialrechts. Der Anwalt muss sie persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Mindestens 20 davon müssen gerichtliche Verfahren sein. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
  • Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).

Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).

Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre. Am selben Tag wurde auch die Liste der Bereiche in § 11 FAO neu gefasst. Sie nennt jetzt zum Beispiel das Existenzsicherungsrecht mit Grundsicherungs-, Sozialhilfe- und Wohngeldrecht.

Die Zahlen

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 1.540 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Sozialrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.

863 von ihnen nennen Sozialrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.

Weitere 2.947 Anwälte nennen Sozialrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.

5 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.

Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 1.551 Fachanwälte für Sozialrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.

Nach Bundesland

Die Orte mit den meisten Titelträgern

Häufige Fragen

Was unterscheidet einen Fachanwalt für Sozialrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht?

Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).

Wer verleiht den Titel?

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft der Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).

Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?

Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).

Welche Gerichte befassen sich mit dem Sozialrecht?

Für die meisten Bereiche des Sozialrechts sind die Sozialgerichte zuständig (§ 51 SGG). Ihr Verfahren regelt das Sozialgerichtsgesetz. Für Wohngeld, Ausbildungsförderung und Unterhaltsvorschuss sind dagegen die Verwaltungsgerichte zuständig (§ 40 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO, und § 54 BAföG). Die Fachanwaltsordnung verlangt, dass von den 60 Fällen mindestens 20 gerichtliche Verfahren sind (§ 5 Absatz 1 Buchstabe d FAO).

Muss ein Fachanwalt für Sozialrecht alle Bereiche des besonderen Sozialrechts bearbeitet haben?

Nein. Die Fälle müssen aus mindestens drei der in § 11 Nummer 2 FAO genannten Bereiche stammen. Besondere Kenntnisse muss er aber in allen Bereichen des § 11 FAO nachweisen. Für Familienleistungen und -hilfen verlangt § 11 FAO nur einen Überblick. Welche Schwerpunkte ein Anwalt hat, beschreibt er meist selbst.

Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?

Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.

Quellen