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Art 4 BayRKG (Bayern) — Art der Reisekostenvergütung

Bayerisches Reisekostengesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Reisekostenvergütung umfasst

1. Fahrkostenerstattung (Art. 5),

2. Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (Art. 6),

3. Tagegeld (Art. 8),

4. Übernachtungsgeld (Art. 9),

5. Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort (Art. 10),

6. Erstattung der Nebenkosten (Art. 12),

7. Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen (Art. 13),

8. Aufwandsvergütung (Art. 18),

9. Pauschvergütung (Art. 19),

10. Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen und bei vorzeitiger Beendigung des Dienstgeschäfts (Art. 20).