Was das Gebiet umfasst
Der gewerbliche Rechtsschutz schützt geistige Leistungen von Unternehmen und Erfindern und regelt fairen Wettbewerb. Das Urheberrecht als solches gehört nicht dazu. Es hat einen eigenen Fachanwaltstitel, das Urheber- und Medienrecht. Der gewerbliche Rechtsschutz hat mehrere Teile.
Das Technik- und Designrecht schützt Erfindungen und Gestaltungen. Dazu gehören das Patentgesetz (PatG), das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) und das Sortenschutzgesetz für Pflanzensorten. Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt Erfindungen im Arbeitsverhältnis. Das europäische Patentrecht gehört ebenfalls zum Gebiet, etwa mit dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und dem Gesetz über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜbkG). Das äußere Erscheinungsbild von Produkten schützt das Designgesetz, in der Europäischen Union (EU) auch das europäische Designrecht.
Das Kennzeichenrecht betrifft Namen und Zeichen, mit denen Unternehmen ihre Waren und Leistungen unterscheiden. Es steht vor allem im Markengesetz (MarkenG), dazu kommt das Recht der Unionsmarke, einer Marke, die in der ganzen EU gilt.
Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb regelt, wie Unternehmen miteinander konkurrieren dürfen. Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Eng verwandt ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das vertrauliches Wissen von Unternehmen schützt.
Dazu kommen Fragen, bei denen sich das Gebiet mit dem Urheberrecht nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) überschneidet. Auch das Verfahrensrecht gehört dazu. Bei Streitigkeiten spielen oft einstweilige Verfügungen eine Rolle, also schnelle, vorläufige Entscheidungen eines Gerichts. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt sie unter anderem in § 935 ZPO.
Typische Situationen
Menschen suchen einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zum Beispiel in diesen Lagen:
- Ein Erfinder oder ein Unternehmen möchte eine Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster anmelden.
- Ein Unternehmen möchte den Namen eines Produkts als Marke eintragen lassen.
- Ein Unternehmen erhält eine Abmahnung, also die Aufforderung, eine angebliche Markenverletzung zu unterlassen.
- Ein Mitbewerber wirbt mit Aussagen, die ein Unternehmen für irreführend hält.
- Ein Arbeitnehmer hat im Betrieb eine Erfindung gemacht, und es geht um die Rechte daran.
- Ein Hersteller sieht sein Produktdesign nachgeahmt.
Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.
Wie ein Anwalt den Titel erwirbt
Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Das Gesetz selbst nennt nur vier Gebiete: Verwaltungs-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht. Der gewerbliche Rechtsschutz gehört nicht dazu: Der Titel ist in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Die Einzelheiten stehen für dieses Gebiet vor allem in § 5 und § 14h FAO.
Ein Anwalt muss nachweisen:
- Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
- Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praxis: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nummer 1 bis 5 FAO, aus jedem dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle. Höchstens 5 Fälle dürfen Anmeldungen von Schutzrechten sein, etwa von Patenten oder Marken. Werden mehrere Rechte zusammen angemeldet, zählt das als eine Anmeldung. Mindestens 30 Fälle müssen gerichtliche oder andere förmliche Verfahren sein (die FAO nennt sie rechtsförmliche Verfahren). Mindestens 15 davon müssen gerichtliche Verfahren sein. Der Anwalt muss die Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO). Die Fallzahlen stehen in § 5 Absatz 1 Buchstabe o FAO.
- Fachgespräch: Ein Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).
Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).
Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre.
Die Zahlen
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 1.362 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.
618 von ihnen nennen Gewerblicher Rechtsschutz zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.
Weitere 4.115 Anwälte nennen Gewerblicher Rechtsschutz als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.
11 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 1.366 Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.
Nach Bundesland
- Bayern 343
- Nordrhein-Westfalen 331
- Baden-Württemberg 136
- Hamburg 135
- Berlin 123
- Hessen 112
- Niedersachsen 55
- Sachsen 27
- Rheinland-Pfalz 25
- Bremen 19
- Schleswig-Holstein 18
- Saarland 9
- Thüringen 8
- Brandenburg 5
- Mecklenburg-Vorpommern 3
- Sachsen-Anhalt 2
Die Orte mit den meisten Titelträgern
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz?
Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer. Vorher prüft sie die besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und die praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).
Wer verleiht den Titel?
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft ein Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).
Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?
Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer die Erlaubnis widerrufen, den Titel zu führen (§ 43c Absatz 4 BRAO).
Zählen Anmeldungen von Schutzrechten als Fälle für den Titel?
Nur in engen Grenzen. Höchstens 5 der 80 Fälle dürfen Anmeldungen von Schutzrechten sein, etwa von Patenten oder Marken. Mehrere zusammen angemeldete Rechte zählen als eine Anmeldung (§ 5 Absatz 1 Buchstabe o FAO).
Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?
Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.
Quellen
- Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 1. Oktober 2026, §§ 3 bis 7, 14h und 15, Bundesrechtsanwaltskammer
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, § 7, Bundesrechtsanwaltskammer
- § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Fachanwaltsstatistik zum 1. Januar 2026, nach Fachanwaltstiteln, Bundesrechtsanwaltskammer
- Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, Datum des Abrufs bei den Zahlen