Was das Gebiet umfasst
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehung zwischen Versicherern und Versicherten, aber auch die Aufsicht über die Versicherer. Die Fachanwaltsordnung nennt dafür neun Bereiche.
Den Kern bildet das allgemeine Versicherungsvertragsrecht. Es steht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dazu gehört zum Beispiel, was gilt, wenn der Versicherte eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt (Obliegenheit, § 28 VVG). Dazu gehört auch der Fall, dass er den Versicherungsfall selbst herbeiführt (§ 81 VVG). Welche Informationen ein Versicherer vor dem Vertrag geben muss, regelt die VVG-Informationspflichtenverordnung. Die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen regelt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Das Gebiet gliedert sich nach Versicherungsarten:
- die Sachversicherung, vor allem Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung,
- die private Personenversicherung, vor allem Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, mit der Leistung bei Berufsunfähigkeit in § 172 VVG,
- die Haftpflichtversicherung, darunter Pflichtversicherungen, private und betriebliche Haftpflicht, die Haftpflicht der freien Berufe sowie Umwelt- und Produkthaftpflicht. Dazu gehören das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und der Anspruch des Geschädigten direkt gegen den Versicherer (Direktanspruch in § 115 VVG). Diesen Anspruch gibt es nur in bestimmten Fällen, vor allem bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
- die Rechtsschutzversicherung, mit den Leistungen des Rechtsschutzversicherers in § 125 VVG,
- das Transport- und Speditionsversicherungsrecht sowie die Grundzüge der Vertrauensschadenversicherung und der Kreditversicherung (Schutz vor dem Ausfall von Forderungen).
Hinzu kommen die Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts. Für Versicherungsverträge mit Auslandsbezug bestimmt etwa die Rom-I-Verordnung der Europäischen Union, welches Recht gilt. Dazu kommen die Besonderheiten der Prozessführung in Versicherungssachen.
Typische Situationen
Menschen und Unternehmen suchen einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zum Beispiel in diesen Lagen:
- Ein Versicherer zahlt nach einem Schaden nicht oder nur teilweise.
- Ein Versicherter ist mit der Ablehnung einer Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einverstanden.
- Ein Hausrat- oder Gebäudeschaden ist gemeldet, und der Umfang der Leistung ist streitig.
- Eine Rechtsschutzversicherung soll die Kosten eines Verfahrens übernehmen, und es ist offen, ob sie das tut.
- Ein Unternehmen lässt seine betriebliche Haftpflichtversicherung oder seine Transportversicherung prüfen.
- Ein Geschädigter macht einen Anspruch unmittelbar gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend.
- Eine Reise muss abgesagt werden, und es geht um die Reiserücktrittsversicherung.
Diese Beispiele beschreiben nur, wann Menschen nach einem Fachanwalt suchen. Diese Seite beurteilt keinen Einzelfall.
Wie ein Anwalt den Titel erwirbt
Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört. Die Grundlage ist § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Dieses Gesetz nennt das Versicherungsrecht nicht selbst. Es gehört zu den Fachanwaltschaften, die die Fachanwaltsordnung (FAO) festlegt. Die Satzungsversammlung beschließt die FAO. Sie ist ein Gremium der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erlässt die Berufsregeln als Satzung. Die Einzelheiten regelt die FAO, für das Versicherungsrecht vor allem § 5 und § 14a FAO.
Ein Anwalt muss nachweisen:
- Zulassung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag (§ 3 FAO).
- Theorie: in der Regel einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, der alle Bereiche des Gebiets umfasst (§ 4 FAO). Dazu kommen mindestens drei schriftliche Klausuren unter Aufsicht, zusammen mindestens 15 Zeitstunden (§ 4a FAO).
- Praxis: 80 Fälle, persönlich und weisungsfrei bearbeitet, also selbst und ohne an Weisungen gebunden zu sein. Mindestens 10 davon müssen gerichtliche Verfahren sein. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14a FAO beziehen, auf jeden dieser Bereiche mindestens 5 Fälle. Die Fälle müssen aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag stammen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 FAO). Der Zeitraum verlängert sich in bestimmten Fällen, etwa bei Elternzeit (§ 5 Absatz 3 FAO).
- Fachgespräch: Der Fachausschuss der Kammer prüft die Unterlagen und führt in der Regel ein Fachgespräch. Er kann darauf verzichten, wenn die Unterlagen ausreichen (§ 7 FAO).
Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden: mindestens 15 Zeitstunden im Fachgebiet, als Teilnehmer, als Dozent oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (§ 15 FAO). Ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Absatz 1 BRAO).
Seit dem 1. Dezember 2025 zählen Fälle aus den letzten fünf Jahren vor dem Antrag; vorher waren es drei Jahre.
Die Zahlen
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis führen 1.535 Anwälte mit Kanzlei den Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht. Stand der Daten: 25. Oktober 2026.
913 von ihnen nennen Versicherungsrecht zusätzlich als Tätigkeitsschwerpunkt, auf der eigenen Website oder in einem Anwaltsverzeichnis.
Weitere 5.329 Anwälte nennen Versicherungsrecht als Schwerpunkt, ohne den Fachanwaltstitel zu führen.
5 von ihnen sind keinem vollständig erfassten Ort zugeordnet und fehlen deshalb in den Listen nach Bundesland und Ort.
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 1.537 Fachanwälte für Versicherungsrecht. Die beiden Zahlen sind an verschiedenen Tagen erhoben. Außerdem zeigt dieses Verzeichnis keine Syndikusrechtsanwälte, also Anwälte, die angestellt für ein Unternehmen oder einen Verband tätig sind.
Nach Bundesland
- Nordrhein-Westfalen 449
- Bayern 234
- Baden-Württemberg 157
- Niedersachsen 122
- Hessen 121
- Berlin 104
- Hamburg 79
- Rheinland-Pfalz 67
- Schleswig-Holstein 41
- Sachsen 38
- Brandenburg 24
- Mecklenburg-Vorpommern 23
- Bremen 21
- Thüringen 19
- Sachsen-Anhalt 18
- Saarland 13
Die Orte mit den meisten Titelträgern
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Fachanwalt für Versicherungsrecht von einem Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht?
Den Titel Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer nach einer Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse (in der Regel Lehrgang und Klausuren) und der praktischen Erfahrungen (bearbeitete Fälle). Einen Tätigkeitsschwerpunkt nennt ein Anwalt dagegen selbst. Dafür braucht er keine Erlaubnis der Kammer. Er muss aber die Kenntnisse nachweisen können, die er angibt. Die Angabe darf nicht mit einem Fachanwaltstitel verwechselt werden können (§ 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, BORA).
Wer verleiht den Titel?
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der der Anwalt angehört. Vorher prüft der Fachausschuss der Kammer die Nachweise (§ 43c Absatz 2 BRAO).
Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?
Ja. Er muss jedes Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet nachweisen (§ 15 FAO). Sonst kann die Kammer das Recht zum Führen des Titels widerrufen (§ 43c Absatz 4 BRAO).
Vertritt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht Versicherte oder Versicherer?
Der Titel sagt darüber nichts. Manche Anwälte vertreten vor allem Versicherte, andere vor allem Versicherer, manche beide Seiten. Viele Kanzleien beschreiben das auf ihrer Website.
Gehört auch internationales Versicherungsrecht zum Gebiet?
Teilweise. Die FAO nennt die Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts als einen der neun Bereiche (§ 14a Nummer 3 FAO). Ein Fachanwalt hat dafür Kenntnisse nachgewiesen. Wie stark ein einzelner Anwalt grenzüberschreitend arbeitet, ist verschieden.
Wie aktuell ist die Liste auf dieser Seite?
Die Liste beruht auf dem amtlichen Anwaltsverzeichnis. Das Datum des Abrufs steht bei den Zahlen. Jeder Eintrag nennt seine Quelle.
Quellen
- Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 1. Oktober 2026, §§ 3 bis 7, 14a und 15, Bundesrechtsanwaltskammer
- § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 1. Dezember 2025, § 7, Bundesrechtsanwaltskammer
- Fachanwaltsstatistik zum 1. Januar 2026, nach Fachanwaltstiteln, Bundesrechtsanwaltskammer
- Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer, Datum des Abrufs bei den Zahlen