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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2021 – 21 Sa 1374/20

21. Kammer

ECLI:DE:LAGBEBB:1921:0705.21SA1374.20.00

Tenor§

I. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2021 - 21 Sa 1374/20 - wird dahin berichtigt, dass der Sachtenor wie folgt lautet:

„Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger als Schulleiter der Staatlichen A Berlin und Schule für B in Vollzeit weiter zu beschäftigten.“

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Gründe§

Der Sachtenor des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2021 - 21 Sa 1374/20 - enthält offenbare Schreibfehler und ist deshalb nach § 319 Absatz 1 ZPO von Amts wegen zu berichtigen.

Für die Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nach § 72 Absatz 2, § 78 Satz 2 ArbGG kein Anlass.