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BAG, Urteil vom 02.06.2026 – 1 AZR 168/25

1. Senat

ECLI:DE:BAG:2026:020626.U.1AZR168.25.0

Tenor§

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. August 2025 - 15 SLa 651/24 - aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 6. Juni 2024 - 1 Ca 1499/23 - wird zurückgewiesen, soweit der Auskunftsantrag abgewiesen worden ist.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.