nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 ZustV-WM (Bayern) — Zuständigkeiten nach der Jubiläumszuwendungsverordnung

Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zuständigkeit für die Gewährung oder Versagung der Jubiläumszuwendungen und die Aushändigung der Dankurkunden nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der Jubiläumszuwendungsverordnung wird für die Beamten und Beamtinnen des jeweiligen Dienstbereichs den in § 1 Satz 1 genannten Behörden übertragen. § 3 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.