Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Europäische Kommission trägt die Kosten. Die Portugiesische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2) sowie gegen die Art. 45 bis 48 AEUV – Weigerung, den auf Bohrinseln in den Niederlanden beschäftigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmte Leistungen zu gewähren
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
3 Die Portugiesische Republik trägt ihre eigenen Kosten.