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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012 – C-141/10

ECLI:EU:C:2012:214

Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Europäische Kommission trägt die Kosten. Die Portugiesische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2) sowie gegen die Art. 45 bis 48 AEUV – Weigerung, den auf Bohrinseln in den Niederlanden beschäftigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmte Leistungen zu gewähren

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

3 Die Portugiesische Republik trägt ihre eigenen Kosten.