Tenor§
Der Beklagte wird, nachdem er die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den am 29. Juni 2017 ergangenen Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Streitwert: 3.000 €.
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Der Beklagte wird, nachdem er die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den am 29. Juni 2017 ergangenen Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Streitwert: 3.000 €.