Tenor§
In der Strafsache
wegen gefährlicher Körperverletzung
hat das Amtsgericht Düsseldorf
aufgrund der Hauptverhandlung vom 18.07.2024,
an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht E.
als Richterin
Referendar X.
als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Justizamtsinspektor D.
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, der auch die notwendigen Auslagen auferlegt werden, freigesprochen.
Gründe§
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)
Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem zugelassenen Anklagesatz.
Der Angeklagte war freizusprechen, weil die ihm zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte.
E.