Tenor§
Der zuständige Standesbeamte wird angewiesen, die anonyme Geburt des Kindes S zu beurkunden.
Diese Entscheidung ergeht nach § 45 Abs. 2 PStG.
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Der zuständige Standesbeamte wird angewiesen, die anonyme Geburt des Kindes S zu beurkunden.
Diese Entscheidung ergeht nach § 45 Abs. 2 PStG.