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§ 15 FOSO (Sachsen) — Unterricht im Fach Englisch

Schulordnung Fachoberschule

Landesrecht Sachsen

Stand: 17.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Wer die Aufnahmevoraussetzung für das Fach Englisch gemäß § 6 Absatz 4 oder Absatz 5 erfüllt hat, ist zur Teilnahme am Unterricht im Fach Englisch verpflichtet. Die Leistungen in diesem Fach werden bewertet.

(2) § 20 Absatz 1 findet bezogen auf die Jahresnote im Fach Englisch keine Anwendung. D iese Jahresnote wird nachrichtlich auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.