nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 15 MADG — Einschränkung von Grundrechten

MAD-Gesetz

Historische Fassung: Stand 10.07.2021 bis 06.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Grundrechte der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.