nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 ZustV-GM (Bayern) — Zuständigkeiten nach der Jubiläumszuwendungsverordnung

StMGP-Zuständigkeitsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Befugnis für die Gewährung oder Versagung der Jubiläumszuwendungen und die Aushändigung der Dankurkunden nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der Jubiläumszuwendungsverordnung wird für die Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Dienstbereichs den in § 1 genannten Behörden übertragen.