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§ 10 PBRüV — Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen vor Forderungsübergang

Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung

Stand: 04.04.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Zahlung durch den Letztverbraucher oder den Kunden an das Energieversorgungsunternehmen hat keine schuldbefreiende Wirkung, soweit die Anzeige nach § 9 Absatz 1 dem Letztverbraucher oder dem Kunden bereits zugegangen ist. § 407 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.