Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach § 6 und § 7 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung in Verbindung mit §§ 2 bis 4 der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement / zur Kauffrau für Büromanagement vom 11. Dezember 2013.