Für die Ökokontoführung auf Antrag für andere nach § 2 Abs. 1, das Anerkennungsverfahren nach § 3, die Abnahme und die Prüfung nach § 4 werden kostendeckende Entgelte erhoben.
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Für die Ökokontoführung auf Antrag für andere nach § 2 Abs. 1, das Anerkennungsverfahren nach § 3, die Abnahme und die Prüfung nach § 4 werden kostendeckende Entgelte erhoben.