Zu dem in § 2 genannten Zweck haben der Oberbergische Kreis, die Stadt Gummersbach und die Gemeinden Engelskirchen und Marienheide einen Zweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse gemäß § 5 SpkG.
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Zu dem in § 2 genannten Zweck haben der Oberbergische Kreis, die Stadt Gummersbach und die Gemeinden Engelskirchen und Marienheide einen Zweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse gemäß § 5 SpkG.