Zu dem in § 4 genannten Zweck haben die Stadt Rietberg und der Kreis Gütersloh einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse gemäß § 5 SpkG.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zu dem in § 4 genannten Zweck haben die Stadt Rietberg und der Kreis Gütersloh einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse gemäß § 5 SpkG.