nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 5 BKATerrAbwG — Einschränkung von Grundrechten

Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 06.03.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.