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§ 11 AGBtR (Sachsen) — Evaluierung

Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung überprüft für die Jahre 2023 und 2024 die Anwendung und die Auswirkungen der §§ 4 bis 8, insbesondere die Angemessenheit der nach § 6 in Verbindung mit der Anlage festgesetzten Vergütung sowie deren Bemessungsgrundlagen, und berichtet dem Landtag bis zum 30. Juni 2025 über das Ergebnis der Überprüfung.