Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 85 Abs. 1 DSGVO den Mitgliedstaaten den Erlass eigener Rechtsvorschriften verwehrt. Zudem sind im Berichtszeitraum umfangreiche Änderungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten.
Datenschutzrecht
Art. 85 Abs. 1 DSGVO erlaubt keine mitgliedstaatlichen Sonderregelungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.07.2026, C-199/24 [1]
Streitig war die Auslegung von Art. 85 Abs. 1 DSGVO bezüglich der Befugnis der Mitgliedstaaten zum Erlass eigener Rechtsvorschriften. Der EuGH entschied, dass Art. 85 Abs. 1 DSGVO den Mitgliedstaaten verwehrt, auf dieser Grundlage nationale Rechtsvorschriften zu erlassen.
EuGH konkretisiert Anwendungsbereich nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.07.2026, C-474/24 [2]
Gegenstand des Verfahrens war die Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV. Der EuGH konkretisierte die Reichweite der Bereichsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Wettbewerbsrecht im Sport
Regelwerke für Sportvermittler müssen mit Art. 101 AEUV vereinbar sein
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16.07.2026, C-209/23 [3]
Streitig war, ob Art. 101 AEUV einem Regelwerk eines internationalen Sportverbands für Vermittler entgegensteht. Art. 101 AEUV steht einem solchen Regelwerk entgegen, soweit dieses Einschränkungen des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt und keine Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV vorliegt.
Gesetzgebung
Zum 10.07.2026 sind Änderungen der DSGVO in Kraft getreten, die insgesamt 86 Vorschriften betreffen [4].
Zudem wurden zum 11.07.2026 zwei Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes geändert [5].
Weitere Entscheidungen im Bestand: BGH, Beschluss vom 07.07.2026, XI ZR 71/25.
Datenlage
Im Berichtszeitraum sind 4 Entscheidungen, 2 Gesetzesänderungen und keine Meldungen im Datenbestand erfasst. Gerichte veröffentlichen Entscheidungen mit Verzug; weitere Dokumente aus dem Zeitraum können später in den Bestand nachrücken.
Quellenverzeichnis
Alle Dokumente, auf die sich dieser Bericht stützt:
- [1] Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.07.2026, C-199/24 (https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2026-07-09/c-199-24)
- [2] Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.07.2026, C-474/24 (https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2026-07-14/c-474-24)
- [3] Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16.07.2026, C-209/23 (https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2026-07-16/c-209-23)
- [4] DSGVO (DSGVO), Änderung zum 10.07.2026 (https://recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO)
- [5] Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018), Änderung zum 11.07.2026 (https://recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018)
Hinweise zu diesem Bericht
- Hinweis vom 05.08.2026: Dieser Bericht ersetzt die zuerst am 05.08.2026 veröffentlichte Fassung. Deren Fußnoten waren teilweise falsch zugeordnet; die Zuordnung von Text und Quellenverzeichnis wird seither maschinell erzwungen und geprüft.
- Hinweis vom 05.08.2026: Dieser Bericht ersetzt die zuletzt am 05.08.2026 veröffentlichte Fassung: Rn-genaue Zitate. Wo das Quellmaterial die Randnummer zeigt, verweisen Belege jetzt direkt auf die zitierte Randnummer der Entscheidungsseite; das Quellenverzeichnis führt die zitierten Randnummern als eigene Links.