Tenor§
Das am 30. März 1995 verkündete Urteil des Senats wird im Kastenausspruch des Tenors gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es statt
„Dem Kläger werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt"
richtig heißen muß:
"Dem Berufungskläger werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt."
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Diese Entscheidung hat außer dem Tenor keinen Entscheidungstext.