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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 16.07.2019 – 7 U 74/18

7. Senat für Familiensachen

ECLI:DE:OLGHAM:2019:0716.7U74.18.00

Leitsatz

Haftung, Gutachter, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 23.08.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (4 O 300/15) zurückgenommen hat.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.500,00 EUR festgesetzt.