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Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.05.2025 – 6 U 49/24

6. Zivilsenat

ECLI:DE:OLGBB:2025:0514.6U49.24.00

Tenor§

Das am 13.05.2025 verkündete Urteil des Senats wird gemäß § 319 ZPO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit auf S. 2 unter Ziff. II der Gründe im ersten Absatz dahingehend berichtigt, dass es statt „Die statthafte Berufung des Klägers ...“ heißt „Die statthafte Berufung des Beklagten ...“