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Landgericht Traunstein, Beschluss vom 28.03.2022 – 7 O 2646/21

Tenor§

Das Endurteil des Landgerichts Traunstein - 7. Zivilkammer - vom 22.02.2022 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:

Der Kaufpreis des streitgegenständlichen Fahrzeugs betrug 67.350,02 Euro brutto (zweiter Absatz des Tatbestandes).

Gründe§

Es liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, § 319 ZPO.