wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 06.05.2021 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Absatz 3 aus dem Satz folgende Wörter gestrichen werden:
"am 12.12.2018 veröffentlichten".
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wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 06.05.2021 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Absatz 3 aus dem Satz folgende Wörter gestrichen werden:
"am 12.12.2018 veröffentlichten".