"Der Kläger weist den Vorwurf der Beklagten, er handele nicht rechtsmissbräuchlich, zurück."
richtig heißt:
"Der Kläger weist den Vorwurf der Beklagten, er handele rechtsmissbräuchlich, zurück."
Köln, 08.06.2026 8. Kammer für Handelssachen
nu:legal · recht.nulegal.eu
"Der Kläger weist den Vorwurf der Beklagten, er handele nicht rechtsmissbräuchlich, zurück."
richtig heißt:
"Der Kläger weist den Vorwurf der Beklagten, er handele rechtsmissbräuchlich, zurück."
Köln, 08.06.2026 8. Kammer für Handelssachen