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Landgericht Köln, Beschluss vom 30.04.2026 – 28 O 189/25

28. Zivilkammer

ECLI:DE:LGK:2026:0430.28O189.25.00

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 15.04.2026 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 7 der zweite Satz im ersten Absatz des Beklagtenvorbringens der lautet "Insbesondere das als Anlage PBP 13 vorgelegte Posting habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht in den Story-Highlights mit dem Titel „L.“ befunden." wie folgt geändert wird:

"Insbesondere der als Anlage PBP 13 vorgelegte Inhalt habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht in den Story-Highlights mit dem Titel „L.“ befunden."