wird der Tatbestand des Urteils der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.07.2013 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass auf Seite 6 der Urschrift des Urteils im Rahmen des klägerischen Antrages zu 1b) zwischen den Worten "plötzlich behandelt" das Wort "brutal" eingefügt wird.