Das Verkündungsdatum des Urteils der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln "verkündet am 13.01.2010" wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Verkündungsdatum wie folgt lautet: "verkündet am 13.01.2011".
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Das Verkündungsdatum des Urteils der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln "verkündet am 13.01.2010" wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Verkündungsdatum wie folgt lautet: "verkündet am 13.01.2011".