Tenor§
Das Urteil vom 09.02.2022 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:
Statt
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“
muss es richtig heißen:
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“
Gründe§
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.