Tenor§
Der Rechtsstreit wird auf die Kammer zur Entscheidung übertragen, weil die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art aufweist, § 568 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
´+
nu:legal · recht.nulegal.eu
Der Rechtsstreit wird auf die Kammer zur Entscheidung übertragen, weil die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art aufweist, § 568 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
´+