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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 23.11.2011 – T-320/07

ECLI:EU:T:2011:686

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Glen Jones und Daphne Jones sowie der Fforch-Y-Garon Coal Co. Ltd. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die E.ON UK plc und die International Power plc tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG-Greffe (2007) D/203626 der Kommission vom 18. Juni 2007 betreffend die Anwendung von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 [EG] und 82 [EG] durch die Kommission (ABl. L 123, S. 18), mit der eine Beschwerde der Kläger wegen Zuwiderhandlungen gegen den EGKS-Vertrag (Sache COMP/37.037-SWSMA) zurückgewiesen wurde

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Glen Jones und Daphne Jones sowie der Fforch-Y-Garon Coal Co. Ltd.

3 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die E.ON UK plc und die International Power plc tragen ihre eigenen Kosten.