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Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 20.09.2011 – T-267/10

ECLI:EU:T:2011:499

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Land Wien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Im Wesentlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 25. März 2010, das Verfahren über die Beschwerde des Klägers betreffend ein Vorhaben zum Ausbau der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks von Mochovce (Slowakische Republik) einzustellen, sowie auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission im Sinne von Art. 265 AEUV, da dem Kläger unter Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43) nicht alle zu diesem Vorhaben angeforderten Dokumente übermittelt worden seien.

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Land Wien trägt die Kosten.