In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. September 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Albers und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dawin und Dr. Kugele beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 - wird wie folgt berichtigt: Auf Seite 6, Rn. 14 muss es in der 3. Zeile statt „Dieser Maßnahme“ richtig „Diese Maßnahme“ und in der 10. Zeile statt „Art. 143b Abs. 1 Satz 1 GG“ richtig „Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG“ heißen. Albers Prof. Dawin Dr. Kugele