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BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.01.2021 – 1 BvR 2356/20

1. Senat 1. Kammer

ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210111.1bvr235620

Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe§

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.