BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache …
betreffend die Erteilung des Sortenschutzes für die Besenheidesorte "Maria", Kenn-Nr. CLL 80 hier: Kostenantrag
hat der 35. Senat (Beschwerdesenat für Sortenschutzsachen) des Bundespatentgerichts am 26. September 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Goebel sowie des Richters Dr. G. Wagner, der Richterin Tronser und des Richters Dr. Huber
beschlossen:
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
G r ü n d e
Der Beschwerdeführer hat die gegen den Beschluß des Bundessortenamts vom 16. März 2000 erhobene Beschwerde zurückgenommen. Die Zurücknahme hat die Verpflichtung zur Folge, die durch die Beschwerde entstandenen Kosten zu tragen; diese Wirkung war durch Beschluß auszusprechen, nachdem der Beschwerdegegner einen solchen Antrag gestellt hat (entspr ZPO § 515 Abs 3). Goebel Dr. G. Wagner Tronser Dr. Huber Be/prö