Tenor§
Der Klägerin wird - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Prozesskostenhilfeantrags - für die Rechtsverteidigung in der Revisionsinstanz (§ 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Nassall beigeordnet.
Dr. Bünger Kosziol Wiegand Dr. Matussek Messing