Dem angeschuldigten Rechtsanwalt werden die durch das Berufungsverfahren entstandenen Kosten auferlegt, nachdem er seine Berufung vom 05.05.2022 gegen das am 21.02.2022 verkündete Urteil der 1. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf zurückgenommen hat, § 197 Abs. 2 BRAO.