Dem angeschuldigten Rechtsanwalt werden die durch das Berufungsverfahren entstandenen Kosten auferlegt, nachdem er seine Berufung vom 22.09.2021 gegen das am 15.09.2021 verkündete Urteil der 3. Kammer des Anwaltsgerichts Köln zurückgenommen hat, § 197 Abs. 2 BRAO.