Tenor§
Die Beklagte wird verurteilt, den in der Wohnung der Klägerinnen im Hause C.Str.,
Köln, in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Diele verlegten Teppichboden zu erneuern.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.