151 F 129/19
In der Familiensache
wird das Rubrum des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 17.05.2021 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass bei den Beteiligten auch die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG, T. mit aufgenommen wird.