Tenor§
In der Grundbuchsache betreffend den im Grundbuch von Drabenderhöhe Blatt 998 eingetragenen Grundbesitz wird der vom U. am 10.05.2022 gestellte Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen.
Gründe§
Die in der Zwischenverfügung vom 02.6.2022 in Bezug auf das unzulässige Selbstkontrahieren geäußerten Bedenken sind durch das Schreiben vom 26.08.2022 nicht ausgeräumt. Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass der Wille der Erblasserin auf eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB gerichtet war, daher muss es bei dieser Beschränkung verbleiben.