Tenor§
In dem Rechtsstreit …
wird der Tenor des Urteils vom 15.9.2010 dahingehend berichtigt, dass die Anschrift … Str. xx durch die Anschrift … . x ersetzt wird.
Gründe§
Die offensichtliche Unrichtigkeit war gemäß § 319 ZPO zu berichtigten.
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In dem Rechtsstreit …
wird der Tenor des Urteils vom 15.9.2010 dahingehend berichtigt, dass die Anschrift … Str. xx durch die Anschrift … . x ersetzt wird.
Die offensichtliche Unrichtigkeit war gemäß § 319 ZPO zu berichtigten.