Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
Der Verkündungstermin vom 30.10.2025 wird aufgehoben.
Der Streitwert wird auf 1.199,00 EUR festgesetzt.
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Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
Der Verkündungstermin vom 30.10.2025 wird aufgehoben.
Der Streitwert wird auf 1.199,00 EUR festgesetzt.