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Art 97 VO (EWG) Nr. 1408/71 — Notifizierungen in bezug auf bestimmte Vorschriften

VO (EWG) Nr. 1408/71

Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.05.2010 durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 01971R1408-20080707 (EUR-Lex).

(1) Die Notifizierungen gemäß Artikel 1 Buchstabe j), Artikel 5 und Artikel 8 Absatz 2 sind an den Präsidenten des Rates zu richten. Dabei ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens der in Betracht kommenden Rechtsvorschriften und Systeme und bei Notifizierungen gemäß Artikel 1 Buchstabe j) auch der Zeitpunkt anzugeben, von dem in diese Verordnung für die in den Erklärungen der Mitgliedstaaten genannten Systeme gilt.

(2) Notifizierungen nach Absatz 1 werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.