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Art 18 VO (EU) Nr. 913/2010 — Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors

VO (EU) Nr. 913/2010

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verwaltungsrat erstellt und veröffentlicht ein Dokument, das regelmäßig aktualisiert wird und Folgendes enthält:

a) sämtliche Informationen der gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2012/34/EU erstellten nationalen Schienennetz-Nutzungsbedingungen, die den Güterverkehrskorridor betreffen;

b) eine Liste der Terminals und ihrer Merkmale, insbesondere Informationen über die Bedingungen und Modalitäten für den Zugang zu diesen Terminals;

c) Informationen über die in den Artikeln 13 bis 17 der vorliegenden Verordnung genannten Verfahren und

d) den Durchführungsplan.