Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 20. Juli 2016, mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen:
— Artikel 11, 16, 18 und 19, die ab dem 19. Juli 2013 gelten;
— Artikel 15 und der Anhang dieser Verordnung, die ab dem Zeitpunkt der Anwendung der delegierten Rechtsakte gemäß Artikel 11 Absatz 1 gelten.